Arztgespräch vorbereiten: Welche Informationen du sammeln solltest
Arztgespräche sind oft kurz. Wer Beobachtungen, Unterlagen und Fragen vorbereitet, nutzt die Zeit besser – und kann danach nachvollziehen, was besprochen wurde.

1. Beobachtungen sammeln#
gesund.bund.de empfiehlt, Beschwerden genau zu beschreiben: wo, seit wann, wie sie sich äußern. Für Angehörige heißt das: Veränderungen sachlich festhalten.
| Frage | Beispiel für eine Notiz |
|---|---|
| Was hat sich verändert? | „Geht seit zwei Wochen seltener spazieren.“ |
| Seit wann? | „Seit dem 3. des Monats.“ |
| Wie oft? | „An drei von sieben Tagen.“ |
| In welcher Situation? | „Vor allem morgens.“ |
Keine eigenen Diagnosen – nur Beobachtungen.

2. Medikamente vollständig auflisten#
- Den aktuellen Medikationsplan mitnehmen. Laut Bundesministerium für Gesundheit haben gesetzlich Versicherte, die dauerhaft mindestens drei verordnete Arzneimittel gleichzeitig anwenden, Anspruch darauf.
- gesund.bund.de rät, auch rezeptfreie Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel aufzuschreiben; man kann auch die Packungen mitnehmen.
3. Unterlagen bereitlegen#
- Gesundheitskarte
- Überweisung, falls nötig
- relevante Befunde und Arztbriefe
- Impfpass, wenn es um Impfungen geht
4. Fragen priorisieren#
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen bietet eine Frageliste an, aus der man Fragen auswählen und ausdrucken kann. Wähle die drei wichtigsten Fragen aus und schreibe sie oben auf die Liste.
Mögliche Fragen (nach Hinweisen von gesund.bund.de):
- Welche Möglichkeiten gibt es, und was spricht jeweils dafür und dagegen?
- Welche Risiken und Erfolgsaussichten hat eine Behandlung?
- Was bedeutet das für den Alltag?
- Was können wir selbst tun?
- Wann ist der nächste Termin, und woran erkennen wir, dass wir früher kommen sollten?

5. Die Rolle als Begleitperson klären#
| Vorher klären | Warum |
|---|---|
| Möchte dein Elternteil Begleitung? | Selbstbestimmung hat Vorrang |
| Welche Themen sollen angesprochen werden? | Keine Überraschungen im Gespräch |
| Darfst du Fragen stellen und Auskünfte erhalten? | Schweigepflicht der Praxis |
| Wer notiert? | Beide können sich aufs Gespräch konzentrieren |
Im Gespräch: Dein Elternteil spricht zuerst. Du ergänzt Beobachtungen und achtest darauf, dass die vorbereiteten Fragen gestellt werden.
6. Im Gespräch#
- Wichtige Punkte mit eigenen Worten zusammenfassen (Empfehlung von gesund.bund.de).
- Bei Entscheidungen um Bedenkzeit, einen weiteren Termin oder Informationsmaterial bitten.
- Das Patientenrechtegesetz regelt unter anderem Aufklärung, Information und Einsicht in die Patientenakte – Hintergrund bietet das BMJV.
7. Nachbereitung#
| Punkt | Notiz |
|---|---|
| Ergebnis in Stichworten | … |
| Änderungen am Medikationsplan | … |
| Nächste Termine, Überweisungen, Rezepte | … |
| Wer kümmert sich? | … |
Übertrage die Ergebnisse ins Übergabebuch und in den Kalender.
Arztgespräch vorbereiten
Häufige Fragen
Welche Fragen sollte man beim Arzt stellen?
gesund.bund.de nennt unter anderem Fragen zu Risiken und Erfolgsaussichten einer Behandlung, zu Auswirkungen auf den Alltag und dazu, was man selbst tun kann. Das IQWiG bietet eine Frageliste zum Ausdrucken.
Darf ich als Angehöriger beim Gespräch dabei sein?
Wenn dein Elternteil das möchte, ja. Kläre vorher, welche Rolle du übernimmst, und lass deinen Elternteil selbst sprechen, so weit es geht.
Was, wenn wir im Gespräch etwas nicht verstanden haben?
Nachfragen. gesund.bund.de empfiehlt, wichtige Punkte mit eigenen Worten zusammenzufassen. Bei Entscheidungen kann man um Bedenkzeit, einen weiteren Termin oder Informationsmaterial bitten.
Offizielle Quellen
- Gut vorbereitet für den Arztbesuch – gesund.bund.de – Bundesministerium für Gesundheit, Stand 8. April 2024. Abgerufen am 17. September 2026.
- Frageliste für den Arztbesuch – Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) – gesundheitsinformation.de. Abgerufen am 17. September 2026.
- Medikationsplan – Bundesministerium für Gesundheit, Stand 12. Juni 2025. Abgerufen am 17. September 2026.
- Patientenrechte – Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Abgerufen am 17. September 2026.
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