
Das Zuhause älterer Eltern sicherer und einfacher organisieren
Rundgang Raum für Raum – mit Checkliste, Alltagshilfen und Hinweisen zu Zuschüssen.
Themenbereich
Gutes Licht, freie Wege, klare Aufbewahrung und passende Notrufsysteme machen den Alltag zuhause sicherer und einfacher.
5 Anleitungen · Checklisten · offizielle Quellen

Viele Menschen möchten so lange wie möglich in der eigenen Wohnung leben. Kleine organisatorische Veränderungen – gutes Licht, freie Wege, Dinge in Griffhöhe, eine klare Medikamentenablage, ein passender Notruf – machen den Alltag sicherer und leichter.
| Thema | Anleitung |
|---|---|
| Wohnung sicherer organisieren | Zuhause sicherer organisieren |
| Licht und Stolperfallen | Beleuchtung und Stolperfallen |
| Medikamente ordnen | Medikamentenorganisation im Vergleich |
| Notruf | Hausnotruf vergleichen |
| Hilfe im Haushalt | Informationen für Haushaltshilfe und Betreuung |
| Hilfsmittel auswählen | Kaufberatung |
Anleitungen

Rundgang Raum für Raum – mit Checkliste, Alltagshilfen und Hinweisen zu Zuschüssen.

Stolperfallen finden, Licht verbessern – einfache Maßnahmen mit großer Wirkung.

Dosierer, Erinnerungen, Aufbewahrung und Nachschub – die Systeme im Vergleich.

Basisleistung, Zusatzleistungen, Technik und Kostenübernahme – die Kriterien im Überblick.

Die Übergabemappe für alle, die im Haushalt der Eltern helfen.

Dokumente
Material, Register, Reihenfolge und Aufbewahrung – Schritt für Schritt zum fertigen Ordner.

Notfall
Ersatzschlüssel, Schlüsselliste und Hausnotruf – ohne Verstecke vor der Tür.

Druckvorlage · Komplettsystem
Aging Parents Organisationssystem
Das Komplettsystem: 19 Bereiche, alle Vorlagen, inklusive Notfallordner und Starter Kit.
79 €Ansehen
Laut Bundesministerium für Gesundheit kann die Pflegekasse für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 auf Antrag Zuschüsse zur Wohnungsanpassung gewähren. Der Antrag ist vor der Umsetzung zu stellen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Pflegekasse an den Kosten eines Basis-Hausnotrufs beteiligen, zum Beispiel wenn ein Pflegegrad vorliegt. Die Verbraucherzentrale erklärt die Bedingungen.