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Welche Vollmachten gibt es in Deutschland? Eine verständliche Übersicht

Viele Familien gehen davon aus, dass Kinder oder Ehepartner automatisch für die Eltern handeln dürfen. Das ist nicht so. Diese Übersicht erklärt die wichtigsten Begriffe – als Orientierung, nicht als Rechtsberatung.

Vater und Tochter sitzen mit Stift und leerem Blatt am Tisch.
Vollmachten sind eine Frage des Vertrauens. Symbolbild, KI-generiert

Der häufigste Irrtum#

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass viele Menschen annehmen, Ehepartner oder Kinder könnten automatisch für sie entscheiden. Das trifft nicht zu. Können Eltern ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln und gibt es keine ausreichende Vollmacht, kann laut BMJV das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung einrichten.

Füllfederhalter auf einem leeren Blatt Papier.
Vollmachten schriftlich festhalten. Symbolbild, KI-generiert

Die Instrumente im Überblick#

Instrument Wofür gedacht Wer handelt Organisatorisch klären
Vorsorgevollmacht rechtliche Angelegenheiten im festgelegten Umfang bevollmächtigte Vertrauensperson Gibt es eine? Wer ist bevollmächtigt? Wo liegt das Original?
Bank- oder Kontovollmacht Kontogeschäfte bei einer bestimmten Bank bevollmächtigte Person Welche Vollmacht akzeptiert die Bank?
Einzelvollmacht eine bestimmte Angelegenheit, z. B. ein Behördengang bevollmächtigte Person Für welchen Anlass? Wie lange gültig?
Betreuungsverfügung Wünsche, falls ein Gericht eine Betreuung einrichtet vom Gericht bestellte Betreuungsperson Wer soll es sein – und wer nicht?
Patientenverfügung Einwilligung in oder Ablehnung von bestimmten medizinischen Maßnahmen Ärztinnen, Ärzte und Vertretung setzen sie um Existenz, Ort, Aktualität
Ehegattennotvertretung akute Gesundheitsangelegenheiten, gesetzlich begrenzt nicht getrennt lebende Ehepartner Gibt es einen Widerspruch? Gibt es bereits eine Vollmacht?

Vorsorgevollmacht#

  • Zweck: Eine Vertrauensperson kann handeln, wenn die Eltern es selbst nicht mehr können – im Umfang, den die Vollmacht festlegt.
  • Muster: Das BMJV stellt ein Formular für Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung bereit. Die Verbraucherzentrale bietet eine Online-Vorsorgevollmacht auf Basis dieses Musters an; sie muss laut Verbraucherzentrale ausgedruckt und unterschrieben werden.
  • Vorrang: Laut BMJV stellt das seit 1. Januar 2023 geltende Betreuungsrecht die Selbstbestimmung in den Mittelpunkt; eine Vorsorgevollmacht sollte eingerichtet werden, bevor eine Betreuung notwendig wird.
  • Beglaubigung: Betreuungsbehörden können Unterschriften unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen öffentlich beglaubigen, zum Beispiel die Betreuungsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises. Kosten und Terminvergabe nennt die örtliche Behörde. Ob zusätzlich eine notarielle Beurkundung sinnvoll ist – etwa bei Immobilien –, klären deine Eltern mit einem Notariat.
  • Registrierung: Laut Bundesnotarkammer kann die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister registriert werden.

Mehr zum Unterschied: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

Dokumentenmappe und Umschlag in einer Holzschublade.
Den Aufbewahrungsort mit der Familie teilen. Symbolbild, KI-generiert

Bank- und Kontovollmacht#

Banken können eigene Vorgaben und Formulare für Vollmachten haben. Deshalb lohnt es sich, gemeinsam mit den Eltern bei der Bank nachzufragen, bevor ein Ernstfall eintritt:

  • Welche Vollmachten bestehen bereits?
  • Akzeptiert die Bank die vorhandene Vorsorgevollmacht?
  • Soll zusätzlich eine Vollmacht auf dem Formular der Bank erteilt werden?

Mehr: Bankkonten und laufende Zahlungen dokumentieren.

Betreuungsverfügung#

Mit einer Betreuungsverfügung können Eltern laut BMJV Wünsche zur Person des Betreuers und zur Lebensgestaltung festhalten – für den Fall, dass ein Gericht eine rechtliche Betreuung einrichtet. Sie ist also keine Vollmacht, sondern eine Orientierung für das Gericht und die spätere Betreuungsperson.

Ehegattennotvertretung#

Laut BMJV gibt es seit dem 1. Januar 2023 für akute Krankheitssituationen ein gesetzliches Notvertretungsrecht für nicht getrennt lebende Ehepaare. Die Hinweise der bayerischen Justiz zu § 1358 BGB fassen zusammen:

Merkmal Laut Hinweisen der Justiz
Bereich nur Gesundheitssorge – z. B. Einwilligung in Untersuchungen und Behandlungen, Behandlungs- und Krankenhausverträge
Dauer endet spätestens nach sechs Monaten ab der ärztlichen Feststellung
Voraussetzung Ehepartner kann wegen Bewusstlosigkeit oder Krankheit nicht selbst entscheiden; ärztliche Bestätigung
Ausschluss u. a. getrennt lebend, bekannte Ablehnung, bestehende Vollmacht oder Betreuung für diesen Bereich
Bank und Vermögen nicht umfasst

Ein Widerspruch gegen die Ehegattennotvertretung kann laut Bundesnotarkammer im Zentralen Vorsorgeregister eingetragen werden. Für unverheiratete Paare und für erwachsene Kinder gilt dieses Recht nicht.

Was die Familie organisatorisch klären sollte#

  1. Bestandsaufnahme: Welche Vollmachten und Verfügungen gibt es bereits?
  2. Personen: Wer ist bevollmächtigt – und gibt es eine Ersatzperson?
  3. Aufbewahrung: Wo liegen die Originale, wer kennt den Ort?
  4. Bank: Welche Anforderungen stellt die Bank?
  5. Registrierung: Ist eine Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister erfolgt?
  6. Beratung: Bei offenen Fragen Betreuungsverein, Betreuungsbehörde, Notariat oder Anwaltskanzlei einbeziehen.

Vollmachten – was die Familie wissen sollte

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Häufige Fragen

Dürfen erwachsene Kinder automatisch für ihre Eltern entscheiden?

Nein. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass viele Menschen irrtümlich annehmen, Ehepartner oder Kinder könnten automatisch für sie entscheiden. Dafür braucht es in der Regel eine Vollmacht oder eine gerichtlich bestellte Betreuung. Für Ehepaare gibt es seit 2023 ein begrenztes Notvertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten.

Gilt das Ehegattennotvertretungsrecht auch für Bankgeschäfte?

Nein. Laut den Hinweisen der bayerischen Justiz umfasst es nur Angelegenheiten der Gesundheitssorge, nicht Vermögens- oder Bankangelegenheiten. Es ist außerdem auf höchstens sechs Monate begrenzt.

Gibt es ein offizielles Muster für die Vorsorgevollmacht?

Ja. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellt ein Formular für Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung bereit. Ob es für die eigene Situation passt, klären deine Eltern bei Bedarf mit einer Beratungsstelle, einem Notariat oder einer Anwaltskanzlei.

Offizielle Quellen

  1. Vorsorge und Betreuungsrecht – Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Abgerufen am 17. September 2026.
  2. Vorsorgevollmacht – Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Abgerufen am 16. September 2026.
  3. Formular Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung – Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Abgerufen am 17. September 2026.
  4. Rechtliche Betreuung – Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Abgerufen am 16. September 2026.
  5. Ehegattennotvertretung – Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Abgerufen am 16. September 2026.
  6. Hinweise zur Ehegattennotvertretung (§ 1358 BGB) – Bayerisches Staatsministerium der Justiz – Amtsgericht Regensburg. Abgerufen am 16. September 2026.
  7. Zentrales Vorsorgeregister – Bundesnotarkammer. Abgerufen am 16. September 2026.
  8. Online-Vorsorgevollmacht: Jetzt kostenlos erstellen und vorsorgen – Verbraucherzentrale. Abgerufen am 16. September 2026.
  9. Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung (Online-Vorsorgedokumente) – Verbraucherzentrale, Stand 12. August 2026. Abgerufen am 16. September 2026.
  10. Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung: Öffentliche Beglaubigung der Unterschrift (Beispiel einer Betreuungsbehörde) – Rhein-Sieg-Kreis – Betreuungsbehörde. Abgerufen am 16. September 2026.

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