Wissen
Glossar: Begriffe rund um ältere Eltern, Pflege und Vorsorge
Die wichtigsten Begriffe kurz erklärt – mit Verweis auf die zuständigen Stellen in Deutschland.
Die Erklärungen sind vereinfacht und dienen der Orientierung. Maßgeblich sind die Angaben der jeweils genannten Stellen; alle Quellen findest du unter Quellen.
Angebote zur Unterstützung im Alltag#
Anerkannte Angebote, die Pflegebedürftige und pflegende Angehörige im Alltag entlasten, etwa Betreuungs- oder Haushaltsangebote. Das Bundesministerium für Gesundheit führt sie zusammen mit dem Entlastungsbetrag als Leistung der Pflegeversicherung auf.
Ärztlicher Bereitschaftsdienst (116117)#
Medizinische Versorgung außerhalb der Sprechzeiten bei Beschwerden, mit denen man sonst in die Praxis gehen würde. Erreichbar unter 116117. Bei Lebensgefahr gilt der Notruf 112.
Belastungsgrenze#
Obergrenze für gesetzliche Zuzahlungen in der Krankenversicherung pro Kalenderjahr: laut Bundesministerium für Gesundheit zwei Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, ein Prozent für chronisch Kranke in Dauerbehandlung. Die Befreiung wird bei der Krankenkasse beantragt.
Betreuungsbehörde und Betreuungsverein#
Kommunale Behörde beziehungsweise gemeinnütziger Verein, die rund um rechtliche Betreuung und Vorsorge informieren und unterstützen.
Betreuungsgericht#
Gericht, das eine rechtliche Betreuung einrichtet, wenn eine volljährige Person ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln kann und keine ausreichende Vorsorge getroffen hat.
Betreuungsverfügung#
Schriftliche Festlegung von Wünschen für den Fall, dass ein Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung einrichtet – zum Beispiel, wer Betreuerin oder Betreuer werden soll. Siehe Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung im Vergleich.
Bundeseinheitlicher Medikationsplan#
Standardisierte Übersicht über alle angewendeten Arzneimittel mit Dosierungs- und Einnahmehinweisen. Gesetzlich Versicherte, die dauerhaft mindestens drei verordnete Arzneimittel gleichzeitig anwenden, haben laut Bundesministerium für Gesundheit Anspruch darauf; in der Regel erstellt ihn die Hausarztpraxis.
Digitaler Nachlass#
Regelung, wer zu Lebzeiten oder im Todesfall Zugriff auf elektronisch geführte Zugänge und Verträge hat (Verbraucherzentrale). Siehe Digitalen Nachlass organisieren.
Ehegattennotvertretungsrecht#
Seit dem 1. Januar 2023 können nicht getrennt lebende Ehegatten einander in Gesundheitsangelegenheiten vorübergehend vertreten, wenn eine Person dazu selbst nicht in der Lage ist (§ 1358 BGB). Das Recht ist zeitlich begrenzt und gilt nicht für Bank- oder Vermögensangelegenheiten.
Elektronische Patientenakte (ePA)#
Digitale Akte für Gesundheitsdaten gesetzlich Versicherter. Laut Bundesministerium für Gesundheit wurde die „ePA für alle“ ab dem 15. Januar 2025 eingeführt; Versicherte können widersprechen und eine Vertretung für die Verwaltung benennen.
Entlassmanagement#
Unterstützung beim Übergang vom Krankenhaus in die weitere Versorgung (§ 39 Abs. 1a SGB V). Gesetzlich Versicherte haben Anspruch darauf. Siehe Krankenhausentlassung organisieren.
Familienpflegezeit#
Teilweise Freistellung von der Arbeit für bis zu 24 Monate bei einer Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden, um nahe Angehörige zu pflegen. Informationen bietet „Wege zur Pflege“ des Bundesfamilienministeriums.
Hausnotruf#
System aus Basisstation und tragbarem Sender, das per Knopfdruck eine rund um die Uhr besetzte Notrufzentrale verbindet (Verbraucherzentrale). Siehe Hausnotruf vergleichen.
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung#
Möglichkeit, bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, um in einer akut aufgetretenen Pflegesituation die Pflege eines nahen Angehörigen zu organisieren. Für diese Zeit kann Pflegeunterstützungsgeld infrage kommen.
Kurzzeitpflege#
Vorübergehende vollstationäre Pflege für einen begrenzten Zeitraum, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt.
Medizinischer Dienst#
Begutachtet im Auftrag der Pflegekassen gesetzlich Versicherter, ob und in welchem Umfang Pflegebedürftigkeit vorliegt. Für privat Versicherte übernimmt dies Medicproof.
Notfalldaten#
Freiwillig auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeicherte Gesundheitsinformationen wie Allergien oder chronische Erkrankungen; ergänzend können Hinweise auf den Aufbewahrungsort von Vorsorgedokumenten gespeichert werden (Bundesministerium für Gesundheit).
Notfallblatt#
Eine Seite mit den wichtigsten Angaben für Helfende: Kontakte, Hausarztpraxis, Aufbewahrungsorte. Siehe Notfallblatt-Generator.
Notfallordner#
Ordner, der alle Informationen für den Ernstfall bündelt. Siehe Was in den Notfallordner gehört.
Organspende-Register#
Zentrales Online-Verzeichnis für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende, betrieben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte; gestartet am 18. März 2024.
Passwortmanager#
Programm, das Zugangsdaten verschlüsselt hinter einem Masterpasswort verwaltet (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik).
Patientenverfügung#
Schriftliche Festlegung im Voraus, ob man in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligt oder sie ablehnt, für den Fall, dass man nicht mehr selbst entscheiden kann. Informationen und Textbausteine stellt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereit.
Pflegeberatung#
Kostenlose Beratung durch die Pflegekasse zu Leistungen und Hilfsangeboten. Laut Bundesministerium für Gesundheit muss die Pflegekasse nach einem Antrag einen Beratungstermin innerhalb von zwei Wochen anbieten oder einen Beratungsgutschein ausstellen.
Pflegegrad#
Einstufung von 1 bis 5, die beschreibt, wie stark die Selbstständigkeit einer Person beeinträchtigt ist. Er wird nach einem Antrag bei der Pflegekasse und einer Begutachtung festgestellt.
Pflegehilfsmittel#
Geräte und Sachmittel, die für die häusliche Pflege notwendig sind – technische Hilfsmittel und solche zum Verbrauch. Sie werden bei der Pflegekasse beantragt.
Pflegekasse#
Träger der sozialen Pflegeversicherung; sie ist bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt. Anträge auf Pflegeleistungen werden dort gestellt, auch telefonisch.
Pflegekurse#
Kostenlose Schulungen der Pflegekassen für pflegende Angehörige und Interessierte, auf Wunsch auch in der häuslichen Umgebung.
Pflegestützpunkt#
Beratungsstelle, die von Kranken- und Pflegekassen auf Initiative eines Bundeslandes oder einer Kommune eingerichtet wird.
Pflegeunterstützungsgeld#
Lohnersatzleistung während einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung, die bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person beantragt wird.
Pflegezeit#
Vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeit für bis zu sechs Monate zur Pflege naher Angehöriger mit mindestens Pflegegrad 1.
Übergangspflege#
Weitere pflegerische Versorgung im Krankenhaus für bis zu zehn Tage, wenn die Versorgung nach der Entlassung nicht anders sichergestellt werden kann.
Verhinderungspflege#
Leistung der Pflegeversicherung für den Fall, dass die private Pflegeperson vorübergehend ausfällt, etwa wegen Urlaub oder Krankheit.
Vorsorgevollmacht#
Vollmacht, mit der eine Person eine Vertrauensperson bevollmächtigt, im Bedarfsfall rechtliche Angelegenheiten im festgelegten Umfang wahrzunehmen. Siehe Vollmachten in Deutschland.
Wohnungsanpassung (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen)#
Zuschüsse der Pflegekasse für Umbauten wie Türverbreiterungen, Rampen oder Badumbau bei Pflegegrad 1 bis 5; der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme zu stellen.
Zentrales Testamentsregister#
Register der Bundesnotarkammer für notariell beurkundete und amtlich verwahrte erbfolgerelevante Urkunden. Privat verwahrte Testamente werden dort nicht registriert.
Zentrales Vorsorgeregister#
Register der Bundesnotarkammer, in dem Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen und Widersprüche gegen das Ehegattennotvertretungsrecht registriert werden können. Betreuungsgerichte und behandelnde Ärztinnen und Ärzte können dort nachfragen.