Pflege organisieren

Medikamentenübersicht richtig erstellen

Wer welche Arzneimittel wann nimmt, sollte an einem Ort nachvollziehbar sein. Grundlage ist der bundeseinheitliche Medikationsplan – Angehörige helfen vor allem dabei, ihn aktuell und auffindbar zu halten.

Tochter füllt mit der Mutter eine Tabelle aus, daneben eine geschlossene Wochenbox.
Eine aktuelle Übersicht erleichtert Gespräche mit Praxis und Apotheke. Symbolbild, KI-generiert

Wer den Medikationsplan erstellt#

Laut Bundesministerium für Gesundheit soll die Ärztin oder der Arzt, der die Behandlung koordiniert – in der Regel die Hausarztpraxis –, den Plan erstellen und aktualisieren. Apotheken können ihn mit Einverständnis ebenfalls aktualisieren. Den Plan gibt es auf Papier und elektronisch; der elektronische Medikationsplan ist über die elektronische Patientenakte zugänglich.

Stift füllt ein leeres Tabellenformular auf einem Klemmbrett aus.
Tabellenform macht die Übersicht leicht lesbar. Symbolbild, KI-generiert

Medikationsplan und ePA-Medikationsliste#

Medikationsplan Medikationsliste in der ePA
Was ist das? Übersicht mit Dosierungs- und Einnahmehinweisen automatische Liste verschriebener und eingelöster E-Rezepte
Wer pflegt sie? Hausarztpraxis, Apotheke mit Einverständnis entsteht automatisch (laut BMG)
Wofür nützlich? Alltag, Arztgespräch, Klinikaufenthalt Überblick über Verordnungen

Ob deine Eltern die ePA nutzen und ob sie eine Vertretung benennen, entscheiden sie selbst. Laut Bundesministerium für Gesundheit können Versicherte widersprechen oder eine Stellvertretung für die Verwaltung der ePA benennen.

So hilfst du organisatorisch#

  1. Nachfragen: Gibt es einen aktuellen Medikationsplan? Wenn nicht, beim nächsten Hausarzttermin ansprechen.
  2. Ergänzungsliste führen: gesund.bund.de empfiehlt, auch rezeptfreie Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel für den Arztbesuch aufzuschreiben.
  3. Aktuell halten: Nach jedem Arzttermin und jeder Entlassung aus dem Krankenhaus prüfen, ob der Plan angepasst wurde.
  4. Griffbereit aufbewahren: Ein Exemplar in der Terminmappe, eines im Notfallordner; das Notfallblatt nennt den Aufbewahrungsort.
  5. Alte Fassungen aussortieren: Nur die aktuelle Version sollte im Umlauf sein.

Vorlage: Ergänzungsliste für den Arztbesuch#

Mittel (Name laut Packung) Rezeptfrei / Nahrungsergänzung Seit wann? Wie oft laut Packung bzw. Absprache? Hinweis für die Praxis

Diese Liste ersetzt nicht den Medikationsplan, sondern bereitet das Gespräch vor.

Ordentliche Schublade mit unbeschrifteten weißen Schachteln.
Ein fester Aufbewahrungsort schafft Übersicht. Symbolbild, KI-generiert

Aufbewahrung zuhause#

Das Bundesministerium für Gesundheit empfiehlt unter anderem:

  • Arzneimittel in der Originalverpackung mit Beipackzettel aufbewahren,
  • keine große Hitze und kein direktes Sonnenlicht,
  • nicht im Bad lagern, weil dort die Feuchtigkeit schwankt,
  • für Kinder unzugänglich aufbewahren,
  • Altarzneimittel nicht über Toilette oder Waschbecken entsorgen; Hinweise bietet arzneimittelentsorgung.de.

Welche Aufbewahrungs- und Dosiersysteme es gibt, vergleicht der Artikel Medikamentenorganisation zuhause.

Für Krankenhaus und Notfall#

gesund.bund.de nennt den aktuellen Medikationsplan als Unterlage, die ins Krankenhaus mitgenommen werden sollte. Zusätzlich können Versicherte laut Bundesministerium für Gesundheit freiwillig Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte speichern lassen – etwa Hinweise zu Unverträglichkeiten. Das klärt ihr mit der Hausarztpraxis.

Medikamentenübersicht

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Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf einen Medikationsplan?

Laut Bundesministerium für Gesundheit gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten, die gleichzeitig dauerhaft mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden.

Wer erstellt und aktualisiert den Medikationsplan?

In der Regel die Hausarztpraxis. Laut Bundesministerium für Gesundheit können auch Apotheken den Plan mit Einverständnis der Patientin oder des Patienten aktualisieren.

Darf ich die Übersicht selbst ergänzen?

Du kannst notieren, welche rezeptfreien Mittel oder Nahrungsergänzungsmittel eingenommen werden, und diese Liste zur Praxis mitnehmen. Änderungen an Dosierungen oder Einnahmezeiten klärt ihr ausschließlich mit Ärztin, Arzt oder Apotheke.

Was ist die Medikationsliste in der ePA?

Laut Bundesministerium für Gesundheit erfasst die Medikationsliste der elektronischen Patientenakte alle verschriebenen und eingelösten E-Rezepte.

Offizielle Quellen

  1. Medikationsplan – Bundesministerium für Gesundheit, Stand 12. Juni 2025. Abgerufen am 17. September 2026.
  2. Die ePA für alle – Bundesministerium für Gesundheit, Stand 4. März 2026. Abgerufen am 17. September 2026.
  3. Gut vorbereitet für den Arztbesuch – gesund.bund.de – Bundesministerium für Gesundheit, Stand 8. April 2024. Abgerufen am 17. September 2026.
  4. Arzneimittel richtig aufbewahren und entsorgen – Bundesministerium für Gesundheit, Stand 26. Februar 2026. Abgerufen am 16. September 2026.
  5. Aufenthalt vorbereiten – gesund.bund.de – Bundesministerium für Gesundheit, Stand 23. April 2026. Abgerufen am 17. September 2026.
  6. Notfalldaten – Bundesministerium für Gesundheit, Stand 8. Januar 2026. Abgerufen am 16. September 2026.

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