Online-Konten der Eltern übersichtlich dokumentieren
Wer nicht weiß, welche Konten es gibt, kann sie im Ernstfall weder verwalten noch kündigen. Eine Kontenliste schafft Überblick – ohne Zugangsdaten preiszugeben.

So findest du die Konten#
- E-Mail-Postfach durchsuchen: nach „Willkommen“, „Rechnung“, „Konto“, „Bestellung“.
- Passwortmanager oder Browser der Eltern: Welche Seiten sind gespeichert (gemeinsam ansehen)?
- Kontoauszüge: regelmäßige Abbuchungen von Online-Diensten.
- Smartphone: installierte Apps.
- Nachfragen: Vereine, Foren, Fotodienste, Kundenkonten.

Vorlage: Kontenliste#
| Anbieter | Kategorie | Benutzername / E-Mail | Zwei-Faktor-Methode | Kosten | Wunsch im Ernstfall |
|---|---|---|---|---|---|
| … | … | SMS an Handy | kostenlos | weiterführen, später löschen | |
| … | Online-Banking | … | App | – | über Bank klären |
| … | Online-Shop | … | – | – | kündigen |
| … | Streaming | … | – | monatlich | kündigen |
| … | Soziales Netzwerk | … | – | – | Gedenkzustand |
| … | Fotodienst / Cloud | … | … | jährlich | Fotos sichern, dann löschen |
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, in einer solchen Übersicht auch Anbieterkontakte und Vertragsnummern zu notieren.
Passwörter gehören nicht in diese Liste#
Die Kontenliste soll für Vertrauenspersonen lesbar sein. Zugangsdaten gehören deshalb getrennt und geschützt aufbewahrt. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik nennt dafür etwa
- einen Passwortmanager mit starkem Masterpasswort oder
- eine gut verschlossene Aufbewahrung aufgeschriebener Passwörter.
Wie Angehörige im Ernstfall Zugriff bekommen: Passwort-Notfallplan.

Das E-Mail-Konto: der Schlüssel#
- Über das E-Mail-Konto werden Passwörter anderer Dienste zurückgesetzt.
- Rechnungen und Kündigungsbestätigungen kommen dort an.
- Das BSI weist darauf hin, dass ein kompromittiertes E-Mail-Konto deutlich größeren Schaden anrichten kann, und empfiehlt für wichtige Konten die Zwei-Faktor-Authentisierung.
Notiere deshalb besonders sorgfältig, welches Gerät oder welche Nummer für die Bestätigung genutzt wird.
Soziale Netzwerke#
| Frage | Notiz |
|---|---|
| Welche Profile gibt es? | … |
| Soll das Profil gelöscht oder als Gedenkseite erhalten werden? | … |
| Gibt es einen Nachlasskontakt? | … |
| Wer darf Fotos herunterladen? | … |
Laut Verbraucherzentrale bietet Meta für Facebook einen Nachlasskontakt oder den Gedenkzustand an. Der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden, dass der Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk grundsätzlich vererbbar ist. Welche Einstellungen es aktuell gibt, steht im Hilfebereich der Anbieter.
Aktuell halten#
- Neue Konten direkt eintragen.
- Gekündigte Konten mit Datum markieren statt löschen.
- Einmal im Jahr die Liste gemeinsam durchgehen.
Online-Konten dokumentieren
Häufige Fragen
Gehören Passwörter in die Kontenliste?
Nein. Die Kontenliste zeigt, welche Konten existieren. Zugangsdaten werden getrennt und sicher verwahrt – das BSI nennt dafür zum Beispiel einen Passwortmanager oder eine gut verschlossene Aufbewahrung.
Warum ist das E-Mail-Konto so wichtig?
Viele Dienste setzen Passwörter über die E-Mail-Adresse zurück und schicken Rechnungen dorthin. Das BSI weist darauf hin, dass ein kompromittiertes E-Mail-Konto besonders großen Schaden verursachen kann – es sollte deshalb besonders gut geschützt sein.
Was passiert mit Profilen in sozialen Netzwerken?
Laut Verbraucherzentrale bieten Anbieter wie Meta einen Nachlasskontakt oder einen Gedenkzustand an. Welche Lösung gewünscht ist, halten die Eltern am besten schriftlich fest.
Offizielle Quellen
- Digitale Vorsorge, digitaler Nachlass: Was passiert mit meinen Daten? – Verbraucherzentrale, Stand 3. November 2025. Abgerufen am 16. September 2026.
- Umgang mit Passwörtern – Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Stand 17. September 2025. Abgerufen am 16. September 2026.
- Passwörter verwalten mit dem Passwort-Manager – Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Stand 17. September 2025. Abgerufen am 16. September 2026.
- Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk ist vererbbar (Pressemitteilung Nr. 115/2018, III ZR 183/17) – Bundesgerichtshof, Stand 12. Juli 2018. Abgerufen am 16. September 2026.
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