Welche Dokumente älterer Eltern sollte die Familie kennen?
Im Ernstfall kommt es nicht darauf an, jedes Dokument selbst zu haben – sondern zu wissen, welche es gibt und wo sie liegen. Diese Übersicht zeigt, welche Unterlagen die Familie kennen sollte.

Warum eine Dokumentenübersicht hilft#
Eine Dokumentenübersicht hilft Angehörigen dabei, Versicherungen, Verträge, Vorsorgedokumente und wichtige Ansprechpartner schneller zu identifizieren – etwa bei einem Krankenhausaufenthalt, beim Umzug in eine Pflegeeinrichtung oder im Todesfall. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) empfiehlt, wichtige Dokumente an einem Ort griffbereit zu sammeln.

Die Übersicht nach Bereichen#
| Bereich | Dokumente | Hinweis |
|---|---|---|
| Persönliches | Personalausweis, Reisepass, Geburts- und Heiratsurkunde bzw. Familienstammbuch | BBK: Familienurkunden im Original aufbewahren |
| Gesundheit | Gesundheitskarte, Medikationsplan, wichtige Befunde, Impfpass, Nachweise über Hilfsmittel | Medikationsplan laut BMG bei dauerhaft mindestens drei verordneten Arzneimitteln |
| Vorsorge | Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Erklärung zur Organspende | Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister möglich |
| Pflege | Bescheid der Pflegekasse, Pflegevertrag, Unterlagen zu Hilfsmitteln | Aktenzeichen notieren |
| Versicherungen | Policen und Ansprechpartner | siehe Versicherungen und Verträge erfassen |
| Wohnen | Mietvertrag oder Eigentumsunterlagen, Grundbuchauszug (Kopie), Hausverwaltung | BBK: Grundbuchauszug als einfache Kopie |
| Finanzen | Bank und Kontoart, Daueraufträge, Vollmachten | ohne PINs und Passwörter, siehe Konten dokumentieren |
| Rente und Steuern | Rentenbescheide, Betriebsrente, Steuerbescheide | BBK: Einkommens- und Steuernachweise |
| Nachlass | Testament oder Erbvertrag (Ort), Bestattungswünsche | notarielle Urkunden im Zentralen Testamentsregister |
| Digitales | Liste der wichtigsten Konten und Geräte | siehe Digitaler Nachlass |
Vorsorgedokumente: Existenz und Ort klären#
Für die Familie sind drei Fragen entscheidend:
- Gibt es eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung?
- Wer ist bevollmächtigt?
- Wo liegt das Original – und wer kennt den Ort?
Laut Bundesnotarkammer können Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen und Widersprüche gegen das Ehegattennotvertretungsrecht im Zentralen Vorsorgeregister registriert werden. Betreuungsgerichte und behandelnde Ärztinnen und Ärzte können dort nachfragen. Registriert werden Angaben zum Dokument – nicht dessen Inhalt.
Für die Erklärung zur Organspende gibt es neben dem Ausweis seit 18. März 2024 das Organspende-Register.
Laut Bundesministerium für Gesundheit können Versicherte außerdem in den Notfalldaten der elektronischen Gesundheitskarte einen Hinweis auf den Aufbewahrungsort von Vorsorgedokumenten speichern lassen.

Testament und Nachlass#
Die Bundesnotarkammer führt das Zentrale Testamentsregister. Registriert werden notariell beurkundete und amtlich verwahrte erbfolgerelevante Urkunden. Privat verwahrte Testamente werden dort nicht erfasst – deshalb ist es besonders wichtig, dass eine Vertrauensperson den Aufbewahrungsort kennt. Über den Inhalt entscheiden allein die Eltern.
Vorlage: Dokumentenübersicht#
| Dokument | Vorhanden? | Original liegt | Kopie liegt | Ansprechpartner | Stand |
|---|---|---|---|---|---|
| Personalausweis | ja | Portemonnaie | Notfallordner (Kopie) | Bürgeramt | … |
| Vorsorgevollmacht | … | … | … | … | … |
| … | … | … | … | … | … |
Dokumente, die die Familie kennen sollte
Häufige Fragen
Muss die Familie die Originale haben?
Nein. Wichtig ist, dass die Familie weiß, welche Dokumente existieren und wo sie liegen. Welche Originale wo aufbewahrt werden, entscheiden die Eltern.
Welche Dokumente empfiehlt das BBK für die Dokumentenmappe?
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe nennt unter anderem Familienurkunden, Sparbücher und Kontoverträge, Versicherungspolicen, Renten- und Steuerunterlagen, Verträge, Testamente, Patientenverfügungen und Vollmachten sowie Kopien von Ausweisen.
Wird ein privat aufbewahrtes Testament im Testamentsregister erfasst?
Nein. Laut Bundesnotarkammer werden privat verwahrte Testamente nicht im Zentralen Testamentsregister registriert, sondern notariell beurkundete und amtlich verwahrte erbfolgerelevante Urkunden.
Offizielle Quellen
- Immer griffbereit: Die Dokumentenmappe – Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Abgerufen am 17. September 2026.
- Vorsorgevollmacht – Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Abgerufen am 16. September 2026.
- Patientenverfügung – Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Abgerufen am 16. September 2026.
- Zentrales Vorsorgeregister – Bundesnotarkammer. Abgerufen am 16. September 2026.
- Zentrales Testamentsregister – Häufige Fragen – Bundesnotarkammer. Abgerufen am 17. September 2026.
- Organspende-Register: So funktioniert's – Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) – organspende-info.de. Abgerufen am 17. September 2026.
- Medikationsplan – Bundesministerium für Gesundheit, Stand 12. Juni 2025. Abgerufen am 17. September 2026.
- Notfalldaten – Bundesministerium für Gesundheit, Stand 8. Januar 2026. Abgerufen am 16. September 2026.
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