Arzt & Krankenhaus

Informationen nach einem Krankenhausaufenthalt sauber dokumentieren

Nach der Entlassung kommen Arztbriefe, Rechnungen und Termine zusammen. Wer die Unterlagen direkt sortiert, findet beim nächsten Arztbesuch oder Klinikaufenthalt alles schneller.

Frau heftet Unterlagen in einen Ordner mit farbigen Registern.
Unterlagen direkt einsortieren spart später Zeit. Symbolbild, KI-generiert

Schritt 1: Aufenthaltsprotokoll anlegen#

Angabe Eintrag
Klinik und Station
Zeitraum von … bis …
Anlass (in eigenen Worten, soweit freigegeben)
Ansprechpartner in der Klinik
Entlassbrief erhalten am
Weiterbehandelnde Praxis
Folgetermine
Hilfsmittel und Dienste

Das Protokoll hilft bei späteren Arztgesprächen, Anträgen und weiteren Klinikaufenthalten.

Leere Registerblätter in Salbei, Sand und Terrakotta in einem Ordner.
Register trennen Themen klar voneinander. Symbolbild, KI-generiert

Schritt 2: Unterlagen einsortieren#

Im Dokumentenordner der Eltern bietet sich ein Register „Gesundheit“ mit diesen Unterteilungen an:

  1. Aktueller Medikationsplan (immer vorn)
  2. Aufenthaltsprotokolle und Entlassbriefe
  3. Befunde nach Fachrichtung
  4. Verordnungen und Hilfsmittel
  5. Belege und Zuzahlungen

Laut gesund.bund.de erhalten Patientinnen und Patienten bei der Entlassung einen vorläufigen Brief und später den endgültigen Brief. Hebe beide auf und markiere, welcher der aktuelle ist.

Schritt 3: Medikationsplan aktualisieren lassen#

Nach einem Klinikaufenthalt ändern sich Medikamente häufig. Bitte die Hausarztpraxis, den Medikationsplan auf den aktuellen Stand zu bringen. Laut Bundesministerium für Gesundheit können auch Apotheken den Plan mit Einverständnis aktualisieren. Alte Fassungen aussortieren.

Schritt 4: Verordnungen und Termine erfassen#

  • Übergangsverordnungen aus dem Krankenhaus gelten laut gesund.bund.de für bis zu sieben Tage – Anschlussverordnungen rechtzeitig bei der Praxis anfragen.
  • Folgetermine in den gemeinsamen Kalender eintragen.
  • Liefertermine für Hilfsmittel notieren.
Hand scannt ein leeres Blatt mit dem Smartphone.
Wichtige Unterlagen zusätzlich digital sichern. Symbolbild, KI-generiert

Schritt 5: Belege sammeln#

Laut Bundesministerium für Gesundheit müssen Versicherte in einem Kalenderjahr höchstens zwei Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt als Zuzahlung leisten; für chronisch Kranke in Dauerbehandlung gilt ein Prozent. Die Befreiung wird bei der Krankenkasse beantragt. Sammle deshalb alle Zuzahlungsbelege an einem Ort.

Schritt 6: Digitale Kopien sicher ablegen#

  • Wichtige Briefe scannen oder fotografieren und an einem geschützten Ort speichern.
  • Dateinamen einheitlich wählen, zum Beispiel „2026-09 Entlassbrief Klinik“.
  • Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe empfiehlt, von wichtigen Dokumenten Kopien anzufertigen und sie gegebenenfalls zusätzlich bei Vertrauenspersonen zu hinterlegen.

Patientenakte und ePA#

  • Das Patientenrechtegesetz regelt unter anderem das Recht auf Einsicht in die Patientenakte – Hintergrund bietet das BMJV.
  • In der elektronischen Patientenakte können Dokumente gespeichert werden. Laut Bundesministerium für Gesundheit entscheiden Versicherte, wer darauf zugreift, und können eine Vertretung benennen.

Nach dem Krankenhausaufenthalt

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Häufige Fragen

Wozu brauche ich den Entlassbrief später noch?

Der Entlassbrief enthält laut Verbraucherzentrale wichtige Informationen für Haus- und Fachärzte zur Behandlung im Krankenhaus und zu empfohlenen weiteren Maßnahmen. Er ist bei späteren Arztbesuchen und Klinikaufenthalten hilfreich.

Kann man Unterlagen aus der Klinik anfordern?

Das Patientenrechtegesetz regelt unter anderem das Recht auf Einsicht in die Patientenakte und auf Abschriften. Informationen dazu bietet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Wie lange sollten Zuzahlungsbelege aufbewahrt werden?

Mindestens bis zum Ende des Kalenderjahres. Laut Bundesministerium für Gesundheit gibt es eine jährliche Belastungsgrenze für Zuzahlungen; für den Befreiungsantrag bei der Krankenkasse werden Nachweise benötigt.

Offizielle Quellen

  1. Entlassung – wie geht es weiter? – gesund.bund.de – Bundesministerium für Gesundheit, Stand 12. August 2025. Abgerufen am 17. September 2026.
  2. Krankenhaus: Was kommt danach? Entlassmanagement unterstützt – Verbraucherzentrale, Stand 12. Dezember 2025. Abgerufen am 17. September 2026.
  3. Medikationsplan – Bundesministerium für Gesundheit, Stand 12. Juni 2025. Abgerufen am 17. September 2026.
  4. Die ePA für alle – Bundesministerium für Gesundheit, Stand 4. März 2026. Abgerufen am 17. September 2026.
  5. Patientenrechte – Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Abgerufen am 17. September 2026.
  6. Zuzahlung und Erstattung von Arzneimitteln (inkl. Belastungsgrenze) – Bundesministerium für Gesundheit, Stand 8. September 2026. Abgerufen am 17. September 2026.
  7. Immer griffbereit: Die Dokumentenmappe – Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Abgerufen am 17. September 2026.

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