Erste Schritte

Wenn Eltern plötzlich mehr Hilfe brauchen: Wo anfangen?

Nach einem Sturz, einer Diagnose oder einem Klinikaufenthalt ändert sich vieles auf einmal. Diese Reihenfolge hilft, in den ersten Tagen und Wochen das Richtige zuerst zu tun.

Frau telefoniert am Schreibtisch und macht sich dabei ruhig Notizen.
Erst sortieren, dann handeln: Notizen schaffen Überblick. Symbolbild, KI-generiert

Was „plötzlich mehr Hilfe“ bedeutet#

Oft beginnt es mit einem Ereignis: einem Sturz, einem Krankenhausaufenthalt oder einer neuen Diagnose. Manchmal fällt auch erst beim Besuch auf, dass der Kühlschrank leer ist, Post ungeöffnet bleibt oder Termine vergessen werden. In beiden Fällen stehen Angehörige vor vielen Fragen gleichzeitig. Diese Anleitung sortiert sie.

Schritt 1: Akute Sicherheit klären#

Bevor Formulare und Anträge kommen, geht es um den Alltag der nächsten Tage:

  • Ist jemand erreichbar, wenn etwas passiert?
  • Ist die Versorgung mit Essen, Getränken und Medikamenten gesichert?
  • Gibt es Stolperfallen oder Situationen, die sofort entschärft werden sollten?
  • Kommt dein Elternteil aus dem Krankenhaus? Dann ist das Entlassmanagement der Klinik die erste Anlaufstelle. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, früh den Sozialdienst anzusprechen. Details stehen im Artikel Krankenhausentlassung organisieren.
Hand schreibt eine nummerierte Liste in ein Notizbuch neben einem Smartphone.
Eine nummerierte Liste hilft, Prioritäten festzulegen. Symbolbild, KI-generiert

Schritt 2: Pflegekasse kontaktieren#

Leistungen der Pflegeversicherung werden bei der Pflegekasse beantragt, die zur Krankenkasse gehört. Laut Bundesministerium für Gesundheit gilt:

Frage Antwort laut BMG
Wo? Bei der Pflegekasse (bei der Krankenkasse); privat Versicherte beim Versicherungsunternehmen
Wie? Der Antrag kann auch telefonisch gestellt werden
Wer? Auch Angehörige, Nachbarn oder Bekannte, wenn sie bevollmächtigt sind
Was folgt? Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder unabhängige Gutachter; bei privat Versicherten durch Medicproof
Wie lange? Gesetzliche Bearbeitungsfrist: 25 Arbeitstage; in bestimmten Fällen verkürzte Fristen

Notiere dir beim Anruf Datum, Uhrzeit, Gesprächspartner und Ergebnis. Das Antragsdatum ist wichtig, weil die Bearbeitungsfrist ab dem Antragseingang läuft. Überschreitet die Pflegekasse die Frist, sieht das Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen eine Zusatzzahlung vor – die aktuellen Regeln nennt das Bundesministerium für Gesundheit.

Schritt 3: Kostenlose Pflegeberatung nutzen#

Die Pflegeberatung ist ein gesetzlicher Anspruch. Laut Bundesministerium für Gesundheit bietet die Pflegekasse nach einem Antrag entweder einen konkreten Beratungstermin innerhalb von zwei Wochen an oder stellt einen Beratungsgutschein für unabhängige Beratungsstellen aus. Die Beratung findet auf Wunsch auch zu Hause statt. Pflegende Angehörige können – mit Zustimmung der pflegebedürftigen Person – ebenfalls beraten werden.

Zusätzlich gibt es Pflegestützpunkte, die von Kranken- und Pflegekassen auf Initiative eines Bundeslandes oder einer Kommune eingerichtet werden. Die Pflegekasse nennt dir den nächstgelegenen.

Für das Beratungsgespräch vorbereiten:

  • Was klappt im Alltag noch gut, was nicht mehr?
  • Welche Hilfe gibt es schon – Familie, Nachbarschaft, Dienste?
  • Welche Fragen habt ihr zu Leistungen, Hilfsmitteln und Entlastung?
  • Wer aus der Familie nimmt teil?

Laut Bundesministerium für Gesundheit umfasst die Pflegeversicherung unter anderem Leistungen für häusliche Pflege, Verhinderungspflege, Angebote zur Unterstützung im Alltag, Pflegehilfsmittel, Zuschüsse zur Wohnungsanpassung, Kurzzeitpflege sowie Tages- und Nachtpflege. Welche davon passen, klärt die Beratung.

Schritt 4: Arbeitgeber informieren#

Viele Angehörige sind berufstätig. Das Bundesfamilienministerium beschreibt auf „Wege zur Pflege“ mehrere Möglichkeiten:

Möglichkeit Worum es geht (laut „Wege zur Pflege“)
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung Bis zu zehn Arbeitstage fernbleiben, um in einer akut aufgetretenen Pflegesituation die Pflege zu organisieren; Arbeitgeber unverzüglich informieren
Pflegeunterstützungsgeld Lohnersatzleistung für diese Tage, zu beantragen bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person
Pflegezeit Vollständige oder teilweise Freistellung bis zu sechs Monate; Ankündigung zehn Arbeitstage vorher
Familienpflegezeit Teilweise Freistellung bis zu 24 Monate bei mindestens 15 Wochenstunden

Ob ein Rechtsanspruch besteht, hängt unter anderem von der Betriebsgröße ab. Das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums (030 20 17 91 31, Montag bis Donnerstag 9 bis 18 Uhr laut „Wege zur Pflege“) informiert zu diesen Fragen. Mehr im Artikel Pflege und Vollzeitjob.

Sohn trägt eine Einkaufstasche in den hellen Flur der elterlichen Wohnung.
Praktische Hilfe im Alltag lässt sich planen und verteilen. Symbolbild, KI-generiert

Schritt 5: Aufgaben in der Familie verteilen#

Wer macht was – und bis wann? Schreibe alle Aufgaben auf, auch die kleinen: Einkauf, Apotheke, Post, Telefonate mit der Kasse, Fahrten, Wäsche, Anrufe am Abend. Verteile sie mit realistischen Zeiten. Der Aufgabenplaner zeigt, wie viele Stunden pro Woche auf wen entfallen.

Schritt 6: Kontakte und Dokumente bündeln#

Lege einen Ort fest, an dem alles zusammenkommt:

  • Kontaktliste (Hausarztpraxis, Pflegekasse, Pflegedienst, Nachbarn)
  • Medikationsplan und aktuelle Arztbriefe
  • Gesprächsnotizen und Antragsunterlagen
  • Aufbewahrungsort von Vorsorgedokumenten

Die ersten zwei Wochen

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Typische Stolperfallen#

  • Alles allein übernehmen: Wer in der ersten Woche alles erledigt, bleibt oft dauerhaft zuständig. Verteile früh.
  • Keine Notizen: Telefonate mit Kassen und Diensten ohne Datum und Namen lassen sich später schwer nachvollziehen.
  • Beratung überspringen: Die kostenlose Pflegeberatung kennt Angebote vor Ort, die im Internet schwer zu finden sind.
  • Über die Eltern hinweg entscheiden: Beziehe deine Eltern ein, so weit es geht.
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Häufige Fragen

Wo stelle ich den Antrag auf Pflegeleistungen?

Bei der Pflegekasse der Person, die Unterstützung braucht. Sie ist bei der Krankenkasse angesiedelt. Laut Bundesministerium für Gesundheit kann der Antrag auch telefonisch gestellt werden; Angehörige können ihn mit Vollmacht stellen. Privat Versicherte wenden sich an ihr Versicherungsunternehmen.

Wie lange dauert die Entscheidung der Pflegekasse?

Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt laut Bundesministerium für Gesundheit 25 Arbeitstage. In bestimmten Situationen, etwa während eines Krankenhausaufenthalts, gelten verkürzte Fristen.

Kann ich kurzfristig von der Arbeit freigestellt werden?

Beschäftigte können laut „Wege zur Pflege“ des Bundesfamilienministeriums bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, um in einer akut aufgetretenen Pflegesituation die Pflege eines nahen Angehörigen zu organisieren. Der Arbeitgeber ist unverzüglich zu informieren.

Wer berät kostenlos zu den nächsten Schritten?

Die Pflegeberatung der Pflegekasse und die Pflegestützpunkte. Laut Bundesministerium für Gesundheit bietet die Pflegekasse nach einem Antrag einen Beratungstermin innerhalb von zwei Wochen an oder stellt einen Beratungsgutschein aus.

Offizielle Quellen

  1. Antragsverfahren – Pflegeleistungen (Online-Ratgeber Pflege) – Bundesministerium für Gesundheit, Stand 13. März 2026. Abgerufen am 17. September 2026.
  2. Begutachtungsfristen – Bundesministerium für Gesundheit, Stand 6. Januar 2026. Abgerufen am 17. September 2026.
  3. Pflegeberatung (Online-Ratgeber Pflege) – Bundesministerium für Gesundheit, Stand 14. September 2026. Abgerufen am 17. September 2026.
  4. Pflegestützpunkte – Bundesministerium für Gesundheit, Stand 5. Januar 2026. Abgerufen am 17. September 2026.
  5. Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick – Bundesministerium für Gesundheit, Stand 13. Februar 2026. Abgerufen am 17. September 2026.
  6. Hilfe in akuten Pflegesituationen (kurzzeitige Arbeitsverhinderung, Pflegeunterstützungsgeld) – Wege zur Pflege – Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Stand 2026. Abgerufen am 17. September 2026.
  7. Pflegezeit – Wege zur Pflege – Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Stand 2026. Abgerufen am 17. September 2026.
  8. Krankenhaus: Was kommt danach? Entlassmanagement unterstützt – Verbraucherzentrale, Stand 12. Dezember 2025. Abgerufen am 17. September 2026.
  9. Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) – Referentenentwurf – Bundesministerium für Gesundheit, Stand 5. Juni 2026. Abgerufen am 17. September 2026.
  10. Patientenservice 116117 – Ärztlicher Bereitschaftsdienst – Kassenärztliche Bundesvereinigung (116117.de). Abgerufen am 17. September 2026.

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