Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung: Der Unterschied
Die drei Vorsorgedokumente werden oft verwechselt. Sie ergänzen sich, regeln aber Unterschiedliches. Dieser Vergleich zeigt die Unterschiede auf einen Blick.

Der Vergleich auf einen Blick#
| Vorsorgevollmacht | Betreuungsverfügung | Patientenverfügung | |
|---|---|---|---|
| Zweck | Vertrauensperson nimmt rechtliche Angelegenheiten im Umfang der Vollmacht wahr (BMJV) | Wünsche zur Person des Betreuers und zur Lebensgestaltung (BMJV) | Einwilligung in oder Ablehnung von bestimmten medizinischen Maßnahmen (BMJV) |
| Wann relevant | wenn die Eltern ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können | wenn ein Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung einrichtet | wenn die Eltern nicht mehr selbst über eine Behandlung entscheiden können |
| Wer handelt | bevollmächtigte Person | vom Gericht bestellte Betreuungsperson | Ärztinnen, Ärzte und Vertretung setzen den Willen um |
| Offizielle Vorlage | BMJV-Formular Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung | BMJV-Formular Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung | BMJV-Textbausteine |
| Online-Vorlage | Verbraucherzentrale | Verbraucherzentrale | Verbraucherzentrale |
| Form | Online-Vorlage ausdrucken und unterschreiben (Verbraucherzentrale) | Hinweise im BMJV-Formular; Fragen beantwortet die Betreuungsbehörde | schriftlich und unterschrieben, kein Notar nötig (Verbraucherzentrale) |
| Öffentliche Beglaubigung der Unterschrift | bei der Betreuungsbehörde möglich | bei der Betreuungsbehörde möglich | – |
| Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister | möglich | möglich | möglich |

Vorsorgevollmacht: Wer handelt?#
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen die Eltern eine Vertrauensperson, die im Bedarfsfall ihre rechtlichen Angelegenheiten im Umfang der Vollmacht wahrnimmt. Das BMJV betont, dass dies volles Vertrauen voraussetzt. Ohne ausreichende Vollmacht kann das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung einrichten.
Organisatorisch wichtig:
- Wer ist bevollmächtigt – und wer ist Ersatz?
- Für welche Bereiche gilt die Vollmacht?
- Wo liegt das Original?
- Akzeptiert die Bank die Vollmacht? (siehe Vollmachten im Überblick)
Betreuungsverfügung: Wünsche für das Gericht#
Die Betreuungsverfügung ist keine Vollmacht. Sie hält fest, wen die Eltern sich als Betreuungsperson wünschen – oder ausdrücklich nicht – und welche Wünsche zur Lebensgestaltung gelten sollen. Laut BMJV stellt das seit 2023 geltende Betreuungsrecht die Wünsche der betreuten Person in den Mittelpunkt aller Entscheidungen.
Patientenverfügung: Medizinische Festlegungen#
Die Patientenverfügung richtet sich an Ärztinnen, Ärzte und die Vertretung. Sie beschreibt konkrete Situationen und Maßnahmen. Details für Angehörige: Patientenverfügung – was Angehörige wissen sollten.

Wie die Dokumente zusammenwirken#
| Situation | Was hilft |
|---|---|
| Eine Vertrauensperson soll Behördenpost, Verträge oder Gesundheitsfragen regeln | Vorsorgevollmacht im passenden Umfang |
| Es gibt keine Vollmacht und eine Betreuung wird nötig | Betreuungsverfügung mit Wünschen für das Gericht |
| Es geht um bestimmte medizinische Maßnahmen | Patientenverfügung – umgesetzt von der Vertretung |
Viele Menschen kombinieren die Dokumente. Die Verbraucherzentrale rät, eine Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu verbinden, damit jemand den festgelegten Willen vertreten kann.
Aufbewahren und auffindbar machen#
- Originale an einem festen, bekannten Ort. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zählt Patientenverfügungen und Vollmachten zu den Dokumenten, die im Original oder als beglaubigte Kopie in die Dokumentenmappe gehören.
- Kopien im Notfallordner und bei der bevollmächtigten Person.
- Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer – online, über ein Notariat oder eine Anwaltskanzlei.
- Hinweis auf den Aufbewahrungsort im Notfallordner und auf dem Notfallblatt.
Vorsorgedokumente – Überblick für die Familie
Häufige Fragen
Braucht man alle drei Dokumente?
Das entscheiden die Eltern. Die Dokumente regeln Unterschiedliches: Die Vorsorgevollmacht bestimmt eine Vertretung, die Betreuungsverfügung enthält Wünsche für eine mögliche gerichtliche Betreuung, die Patientenverfügung Festlegungen zu medizinischen Maßnahmen. Beratung bieten unter anderem Betreuungsvereine, Betreuungsbehörden und die Verbraucherzentralen.
Kann man Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung kombinieren?
Ja. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellt ein gemeinsames Formular für Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung bereit.
Werden die Dokumente im Zentralen Vorsorgeregister gespeichert?
Laut Bundesnotarkammer können Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen dort registriert werden. Betreuungsgerichte und behandelnde Ärztinnen und Ärzte können nachfragen. Die Registrierung ist mit einer einmaligen Gebühr verbunden.
Offizielle Quellen
- Vorsorge und Betreuungsrecht – Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Abgerufen am 17. September 2026.
- Vorsorgevollmacht – Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Abgerufen am 16. September 2026.
- Rechtliche Betreuung – Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Abgerufen am 16. September 2026.
- Patientenverfügung – Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Abgerufen am 16. September 2026.
- Formular Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung – Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Abgerufen am 17. September 2026.
- Textbausteine zur Patientenverfügung – Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Abgerufen am 17. September 2026.
- Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung (Online-Vorsorgedokumente) – Verbraucherzentrale, Stand 12. August 2026. Abgerufen am 16. September 2026.
- Online-Vorsorgevollmacht: Jetzt kostenlos erstellen und vorsorgen – Verbraucherzentrale. Abgerufen am 16. September 2026.
- Patientenverfügung: Entscheidungen für den Ernstfall treffen – Verbraucherzentrale, Stand 16. Januar 2025. Abgerufen am 16. September 2026.
- Zentrales Vorsorgeregister – Bundesnotarkammer. Abgerufen am 16. September 2026.
- Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung: Öffentliche Beglaubigung der Unterschrift (Beispiel einer Betreuungsbehörde) – Rhein-Sieg-Kreis – Betreuungsbehörde. Abgerufen am 16. September 2026.
- Immer griffbereit: Die Dokumentenmappe – Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Abgerufen am 17. September 2026.
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