Wenn ein Elternteil ins Krankenhaus muss: Organisationscheckliste
Ein Krankenhausaufenthalt kommt oft unerwartet. Diese Checkliste ordnet die organisatorischen Aufgaben – vom Tag der Aufnahme bis zur Vorbereitung der Entlassung.

Phase 1: Aufnahme – die ersten Stunden#
Unterlagen#
gesund.bund.de nennt als Unterlagen für den Krankenhausaufenthalt unter anderem:
- Versichertenkarte
- aktuellen Medikationsplan
- wichtige medizinische Vorbefunde
- Kontaktadressen von Angehörigen und behandelnden Ärztinnen und Ärzten
Bei einer geplanten Aufnahme kommt eine Einweisung hinzu. Wenn vorhanden: Hinweis auf Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung (mit Aufbewahrungsort oder Kopie).

Ansprechperson festlegen#
Die Station braucht eine feste Kontaktperson aus der Familie. Legt fest:
- Wer ist erste Ansprechperson, wer Vertretung?
- Wer informiert die übrige Familie?
- Welche Informationen dürfen weitergegeben werden? Das entscheidet dein Elternteil, solange es dazu in der Lage ist.
Vollmachten und Vertretung#
| Situation | Was organisatorisch wichtig ist |
|---|---|
| Elternteil kann selbst entscheiden | Einverständnis zur Auskunft an Angehörige geben lassen |
| Es gibt eine Vorsorgevollmacht | Original oder Kopie bereithalten; bevollmächtigte Person informiert die Station |
| Ehepartner lebt nicht getrennt | Seit 1. Januar 2023 gibt es laut BMJV ein Ehegattennotvertretungsrecht für Gesundheitsangelegenheiten – zeitlich begrenzt und nur unter bestimmten Voraussetzungen |
| Es gibt keine Vollmacht | Die Klinik bzw. das Betreuungsgericht klärt das weitere Vorgehen; Vorsorgedokumente können im Zentralen Vorsorgeregister registriert sein |
Mehr dazu: Vollmachten in Deutschland.
Phase 2: Während des Aufenthalts#
Informationsfluss#
- Besuchs- und Telefonzeiten der Station notieren.
- Fragen für Arztgespräche sammeln (Vorlage: Arztgespräch vorbereiten).
- Gespräche kurz dokumentieren: Datum, Gesprächspartner, Kernaussagen.
- Das Patientenrechtegesetz regelt unter anderem Aufklärung, Information und Einsicht in die Patientenakte – Informationen bietet das BMJV.
Wohnung und Alltag#
- Kühlschrank, Pflanzen, Haustiere versorgen
- Post leeren, Termine absagen oder verschieben
- Pflegedienst, Essen auf Rädern oder andere Dienste informieren
- Heizung, Fenster, Elektrogeräte prüfen
- Nachbarschaft informieren
Arbeitgeber#
Das Bundesfamilienministerium beschreibt die kurzzeitige Arbeitsverhinderung von bis zu zehn Arbeitstagen für akut aufgetretene Pflegesituationen naher Angehöriger. Informiere deinen Arbeitgeber unverzüglich, wenn du sie brauchst.

Phase 3: Entlassung vorbereiten – früh beginnen#
Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Entlassmanagement (§ 39 Abs. 1a SGB V). Die Verbraucherzentrale empfiehlt, schon bei der Aufnahme den Sozialdienst zu kontaktieren und zu besprechen:
- die Versorgungssituation zu Hause,
- notwendige Hilfsmittel und Pflegeleistungen,
- einen möglichen Antrag auf einen Pflegegrad,
- Anschlussmaßnahmen wie Kurzzeitpflege oder Reha.
Für das Entlassmanagement und die dafür nötige Datenübermittlung wird eine Einwilligung eingeholt. Details: Krankenhausentlassung organisieren.
Organisationscheckliste Krankenhaus
Häufige Fragen
Welche Unterlagen braucht das Krankenhaus?
gesund.bund.de nennt unter anderem die Versichertenkarte, den aktuellen Medikationsplan, wichtige medizinische Vorbefunde sowie Kontaktadressen von Angehörigen und behandelnden Ärztinnen und Ärzten.
Bekomme ich als Kind Auskunft von den Ärzten?
Ärztinnen und Ärzte unterliegen der Schweigepflicht. Auskunft erhalten Angehörige mit Einverständnis der Patientin oder des Patienten oder als bevollmächtigte Person. Für nicht getrennt lebende Ehegatten gibt es seit 2023 ein zeitlich begrenztes Notvertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten.
Wann sollte ich mich um die Zeit nach der Entlassung kümmern?
Möglichst früh. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, bereits bei der Aufnahme Kontakt zum Sozialdienst aufzunehmen. Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Entlassmanagement.
Offizielle Quellen
- Aufenthalt vorbereiten – gesund.bund.de – Bundesministerium für Gesundheit, Stand 23. April 2026. Abgerufen am 17. September 2026.
- Entlassung – wie geht es weiter? – gesund.bund.de – Bundesministerium für Gesundheit, Stand 12. August 2025. Abgerufen am 17. September 2026.
- Krankenhaus: Was kommt danach? Entlassmanagement unterstützt – Verbraucherzentrale, Stand 12. Dezember 2025. Abgerufen am 17. September 2026.
- Entlassmanagement – Bundesministerium für Gesundheit, Stand 21. Oktober 2025. Abgerufen am 17. September 2026.
- Ehegattennotvertretung – Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Abgerufen am 16. September 2026.
- Hinweise zur Ehegattennotvertretung (§ 1358 BGB) – Bayerisches Staatsministerium der Justiz – Amtsgericht Regensburg. Abgerufen am 16. September 2026.
- Patientenrechte – Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Abgerufen am 17. September 2026.
- Hilfe in akuten Pflegesituationen (kurzzeitige Arbeitsverhinderung, Pflegeunterstützungsgeld) – Wege zur Pflege – Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Stand 2026. Abgerufen am 17. September 2026.
- Zentrales Vorsorgeregister – Bundesnotarkammer. Abgerufen am 16. September 2026.
Wir verlinken vorrangig Bundesministerien, Bundesbehörden, gesetzlich beauftragte Stellen und Verbraucherzentralen. Quellenrichtlinie · Fehler melden
Für später merken
Speichere dir diese Anleitung auf Pinterest, um sie wiederzufinden oder mit Geschwistern zu teilen.




