Arzt & Krankenhaus

Krankenhausentlassung: Was Angehörige organisatorisch klären sollten

Die Rückkehr nach Hause gelingt besser, wenn sie früh geplant wird. Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Entlassmanagement – Angehörige können viel dazu beitragen.

Vater betritt seine Wohnung, der Sohn trägt die Tasche.
Die Rückkehr nach Hause lässt sich vorbereiten. Symbolbild, KI-generiert

Was das Entlassmanagement leistet#

Laut gesund.bund.de erstellen Fachkräfte im Rahmen des Entlassmanagements einen individuellen Entlassplan und unterstützen dabei, die weitere Versorgung zu organisieren. Gesetzlich Versicherte haben darauf Anspruch; privat Versicherte erhalten Informationen zur weiteren Versorgung. Für das Entlassmanagement und die dafür nötige Datenübermittlung wird eine schriftliche Einwilligung eingeholt, die widerrufen werden kann.

Vorbereitetes Wohnzimmer mit Sessel, Wasser, Telefon und Lampe.
Ein vorbereiteter Platz erleichtert die ersten Tage. Symbolbild, KI-generiert

Was das Krankenhaus für die Übergangszeit tun kann#

Leistung Was gilt laut offiziellen Informationen
Verordnungen Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus können bestimmte Leistungen für bis zu 7 Tage nach der Entlassung verordnen (gesund.bund.de), z. B. Verbandmittel, Heilmittel, Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege, Soziotherapie (Verbraucherzentrale)
Arbeitsunfähigkeit Krankenhäuser dürfen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für bis zu 7 Tage nach der Entlassung ausstellen (Verbraucherzentrale)
Entlassbrief enthält wichtige Informationen für Haus- und Fachärzte zur Behandlung und zu empfohlenen Maßnahmen
Übergangspflege wenn die weitere Versorgung nicht anders gesichert werden kann: pflegerische Versorgung im Krankenhaus für bis zu 10 Tage

Fragen an den Sozialdienst#

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, bereits bei der Aufnahme den Sozialdienst anzusprechen. Diese Themen gehören ins Gespräch:

  • Wie ist die Versorgungssituation zu Hause?
  • Welche Hilfsmittel werden gebraucht, und wer beantragt sie?
  • Ist ein Antrag auf einen Pflegegrad sinnvoll? Laut Bundesministerium für Gesundheit gelten während eines Krankenhausaufenthalts verkürzte Begutachtungsfristen.
  • Kommen Kurzzeitpflege oder eine Reha infrage?
  • Wird häusliche Krankenpflege oder ein Pflegedienst benötigt?
  • Welche Termine stehen nach der Entlassung an?

Die Wohnung vorbereiten#

  • Weg von der Haustür zum Bett und zum Bad frei machen
  • Sitzplatz mit Getränken, Telefon und Lampe in Reichweite einrichten
  • Vorräte für die ersten Tage einkaufen
  • Hilfsmittel rechtzeitig liefern lassen und ausprobieren
  • Heizung, Licht und Kühlschrank prüfen
Tochter telefoniert mit Notizbuch und Kalender am Tisch.
Termine und Zuständigkeiten nach der Entlassung klären. Symbolbild, KI-generiert

Am Entlassungstag#

  1. Uhrzeit klären: Wann ist die Entlassung geplant? Wer holt ab?
  2. Unterlagen einsammeln: Entlassbrief, Verordnungen, aktualisierter Medikationsplan, Termine.
  3. Offene Fragen stellen: Was ist in den nächsten Tagen zu beachten? Wen rufen wir bei Fragen an?
  4. Transport organisieren: Privat, Taxi oder Krankentransport – je nach Situation und Verordnung.
  5. Zu Hause ankommen: Jemand bleibt die ersten Stunden oder schaut regelmäßig vorbei.

Die ersten Tage zu Hause#

  • Hausarztpraxis informieren und einen Termin vereinbaren.
  • Rezepte und Verordnungen einlösen – die Übergangsverordnungen gelten nur für einen kurzen Zeitraum.
  • Pflegedienst oder Hilfe wie geplant starten.
  • Beobachtungen notieren und bei Fragen die Praxis kontaktieren. Außerhalb der Sprechzeiten: 116117, bei Lebensgefahr: 112.
  • Unterlagen einsortieren – siehe Informationen nach einem Krankenhausaufenthalt dokumentieren.

Kurzzeitpflege als Brücke#

Wenn die Rückkehr nach Hause noch nicht möglich ist, kann Kurzzeitpflege eine Übergangslösung sein. Laut Bundesministerium für Gesundheit ist Kurzzeitpflege eine vorübergehende vollstationäre Pflege für einen begrenzten Zeitraum. Voraussetzungen und Umfang klärt die Pflegekasse.

Entlassung vorbereiten

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Häufige Fragen

Was ist das Entlassmanagement?

Das Entlassmanagement unterstützt den Übergang vom Krankenhaus in die weitere Versorgung. Grundlage ist § 39 Abs. 1a SGB V. Laut gesund.bund.de erstellen Fachkräfte einen individuellen Entlassplan und helfen, die weitere Versorgung zu organisieren.

Darf das Krankenhaus Medikamente oder Hilfsmittel verordnen?

Laut gesund.bund.de können Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus bestimmte Leistungen für bis zu sieben Tage nach der Entlassung verordnen. Die Verbraucherzentrale nennt unter anderem Verbandmittel, Heilmittel, Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege und Soziotherapie.

Was ist Übergangspflege?

Wenn die weitere pflegerische Versorgung nicht anders sichergestellt werden kann, ist laut gesund.bund.de eine Versorgung für maximal zehn Tage im Krankenhaus möglich.

Wie schnell entscheidet die Pflegekasse, wenn der Antrag im Krankenhaus gestellt wird?

Laut Bundesministerium für Gesundheit gelten für Anträge während eines Krankenhausaufenthalts verkürzte Begutachtungsfristen.

Offizielle Quellen

  1. Entlassmanagement – Bundesministerium für Gesundheit, Stand 21. Oktober 2025. Abgerufen am 17. September 2026.
  2. Entlassung – wie geht es weiter? – gesund.bund.de – Bundesministerium für Gesundheit, Stand 12. August 2025. Abgerufen am 17. September 2026.
  3. Entlassung (Wege im Gesundheitswesen) – gesund.bund.de – Bundesministerium für Gesundheit, Stand 23. April 2026. Abgerufen am 17. September 2026.
  4. Krankenhaus: Was kommt danach? Entlassmanagement unterstützt – Verbraucherzentrale, Stand 12. Dezember 2025. Abgerufen am 17. September 2026.
  5. Antragsverfahren – Pflegeleistungen (Online-Ratgeber Pflege) – Bundesministerium für Gesundheit, Stand 13. März 2026. Abgerufen am 17. September 2026.
  6. Begutachtungsfristen – Bundesministerium für Gesundheit, Stand 6. Januar 2026. Abgerufen am 17. September 2026.
  7. Pflegehilfsmittel – Bundesministerium für Gesundheit, Stand 14. September 2026. Abgerufen am 16. September 2026.
  8. Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick – Bundesministerium für Gesundheit, Stand 13. Februar 2026. Abgerufen am 17. September 2026.

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