Abonnements und Online-Verträge der Eltern dokumentieren
Streaming, Zeitschriften, Apps, Mitgliedschaften: Kleine Beträge summieren sich – und laufen weiter, wenn niemand von ihnen weiß. So bringt ihr Ordnung hinein.

Wo sich Abos verstecken#
| Fundort | Worauf achten |
|---|---|
| Kontoauszüge | regelmäßige kleine Beträge, Lastschriften von Online-Diensten |
| Kreditkartenabrechnung | Streaming, Apps, Software |
| E-Mail-Postfach | „Ihre Rechnung“, „Abo verlängert“, „Zahlungsbestätigung“ |
| App-Store des Smartphones | Abonnements in den Kontoeinstellungen des Stores |
| Mobilfunkrechnung | Drittanbieter-Leistungen |
| Briefpost | Zeitschriften, Vereine, Lotterien |

Vorlage: Abo-Liste#
| Anbieter | Leistung | Kosten | Rhythmus | Zahlungsweg | Laufzeit / Frist | Kündigungsweg | Kundenkonto |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| … | Streaming | … | monatlich | Kreditkarte | monatlich kündbar | Kündigungsbutton | E-Mail-Adresse |
| … | Zeitschrift | … | jährlich | Lastschrift | … | schriftlich | Kundennummer |
| … | App | … | jährlich | App-Store | … | im App-Store | … |
| … | Verein | … | jährlich | Lastschrift | laut Satzung | schriftlich | Mitgliedsnummer |
Die Liste enthält keine Passwörter. Die Zugänge regelt der Passwort-Notfallplan.
Was die Verbraucherzentrale zu Laufzeiten erklärt#
- Verträge seit 1. März 2022: Stillschweigende Verlängerungen sind laut Verbraucherzentrale nur noch zulässig, wenn sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert und eine Kündigungsfrist von höchstens einem Monat gilt. Für ältere Verträge und manche Branchen, etwa Versicherungen, gelten diese Regeln teilweise nicht.
- Kündigungsbutton seit 1. Juli 2022: Viele online abschließbare Verträge müssen online kündbar sein – mit einem klar beschrifteten Button und einer sofortigen Bestätigung per E-Mail.
- Fehlt der Button oder ist er fehlerhaft, können Verbraucher laut Verbraucherzentrale ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

Schritt für Schritt aufräumen#
- Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen der letzten zwölf Monate durchsehen.
- Abo-Liste ausfüllen – gemeinsam mit den Eltern.
- Fragen: Wird das Abo noch genutzt? Gibt es doppelte Leistungen?
- Kündigen, was die Eltern nicht mehr möchten – mit ihrer Zustimmung.
- Bestätigungen speichern und in der Liste vermerken.
- Liste im Dokumentenordner ablegen, Register „Verträge & Abos“.
Im Ernstfall#
- Die Abo-Liste zeigt, welche Verträge gekündigt werden sollen.
- Für die Kündigung im Namen der Eltern braucht es deren Zustimmung oder eine Vollmacht; nach dem Tod handeln die Erben.
- Anbieter können bei einer Kündigung im Todesfall einen Nachweis verlangen – welche Unterlagen nötig sind, sagt der jeweilige Anbieter.
Vorsicht bei unbekannten Abbuchungen#
- Unbekannte Beträge nicht ignorieren: Anbieter über die bekannte Kontaktadresse anfragen.
- Keine Zugangsdaten auf Links in E-Mails oder SMS eingeben.
- Bei Unklarheiten hilft die Verbraucherzentrale vor Ort oder online.
Abos und Online-Verträge
Häufige Fragen
Enden Online-Abos automatisch mit dem Tod?
Nein. Laut Verbraucherzentrale treten Erben in die Rechte und Pflichten aus Online-Verträgen ein. Die Verträge laufen weiter, bis sie gekündigt werden.
Wie kündige ich ein online abgeschlossenes Abo?
Laut Verbraucherzentrale müssen Unternehmen seit 1. Juli 2022 für viele online abschließbare Verträge einen gut auffindbaren Kündigungsbutton anbieten. Die Kündigung muss sofort per E-Mail bestätigt werden. Speichere die Bestätigung.
Was, wenn der Kündigungsbutton fehlt?
Die Verbraucherzentrale erklärt, dass Verbraucher dann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen können. Bei Unsicherheit hilft die Beratung der Verbraucherzentrale.
Offizielle Quellen
- Gesetz für fairere Verträge: mehr Schutz bei Kosten und Laufzeiten – Verbraucherzentrale, Stand 22. Oktober 2024. Abgerufen am 16. September 2026.
- Kündigungsbutton nicht gefunden? So muss die Online-Kündigung aussehen – Verbraucherzentrale, Stand 7. August 2026. Abgerufen am 16. September 2026.
- Digitale Vorsorge, digitaler Nachlass: Was passiert mit meinen Daten? – Verbraucherzentrale, Stand 3. November 2025. Abgerufen am 16. September 2026.
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