Zuhause & Sicherheit

Hausnotrufsysteme vergleichen: Worauf Familien achten sollten

Ein Hausnotruf kann älteren Menschen, die viel allein sind, Sicherheit geben. Die Angebote unterscheiden sich aber deutlich. Diese Kriterien helfen beim Vergleich.

Frau um die siebzig trägt in der Küche einen dezenten Notrufsender.
Ein Hausnotruf kann Sicherheit im Alltag geben. Symbolbild, KI-generiert

So funktioniert ein Hausnotruf#

Bestandteil Funktion laut Verbraucherzentrale
Sender am Handgelenk oder als Kette, Alarm per Knopfdruck
Basisstation verbindet mit der Notrufzentrale, braucht Telefon- oder Internetanschluss und Steckdose
Notrufzentrale rund um die Uhr erreichbar, organisiert Hilfe
Hilfe Angehörige, Pflegedienst oder Rettungsdienst – je nach Situation
Neutrale Hausnotruf-Basisstation neben einem Telefon.
Basisstation und Sender gehören zusammen. Symbolbild, KI-generiert

Basisleistung und Zusatzleistungen#

Basisleistung laut Verbraucherzentrale Mögliche Zusatzleistungen laut Verbraucherzentrale
Bereitstellung und Anschluss des Geräts Schlüsselhinterlegung
Sender zum Tragen regelmäßige Kontrollanrufe
Erreichbarkeit der Zentrale rund um die Uhr Sturzsensoren
Einweisung in die Bedienung mobile Systeme für unterwegs

Zusatzleistungen werden laut Verbraucherzentrale in der Regel privat bezahlt. Vergleicht deshalb, was genau im Grundpreis enthalten ist.

Technische Voraussetzungen#

  • Anschluss: Telefon- oder Internetanschluss für die Basisstation.
  • Strom: eine Steckdose in der Nähe.
  • Ausfallsicherheit: Die Verbraucherzentrale empfiehlt eine SIM-Karte und einen Akku für den Fall eines Ausfalls.
  • Reichweite: Prüft, ob der Sender in allen Räumen funktioniert – auch im Bad, im Keller und auf dem Balkon.
Tochter und Mutter vergleichen Broschüren am Tisch.
Angebote in Ruhe vergleichen. Symbolbild, KI-generiert

Kostenübernahme durch die Pflegekasse#

Laut Verbraucherzentrale kommt eine Übernahme der Basisleistung durch die Pflegekasse infrage, wenn

  1. ein Pflegegrad vorliegt und die Person die meiste Zeit des Tages allein ist,
  2. Notfälle aufgrund des Gesundheitszustands absehbar sind und
  3. die Person im Notfall nicht selbst per herkömmlichem Telefon Hilfe rufen kann.

Den Antrag stellt ihr bei der Pflegekasse. Das Bundesministerium für Gesundheit nennt Notrufsysteme als Beispiel für technische Pflegehilfsmittel. Aktuelle Beträge und Voraussetzungen nennt die Pflegekasse; die Pflegeberatung hilft beim Antrag.

Fragen vor dem Vertrag#

Hausnotruf – Fragen an den Anbieter

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Nach dem Vertragsabschluss#

  1. Kontaktliste an den Anbieter geben und aktuell halten: Notfallkontakte organisieren.
  2. Schlüsselfrage klären: Zugang zur Wohnung im Notfall.
  3. Probealarm gemeinsam auslösen – nach Absprache mit dem Anbieter.
  4. Tragen üben: Der Sender hilft nur, wenn er getragen wird – auch nachts und im Bad.
  5. Vertrag und Kundennummer im Notfallordner ablegen.
Per E-Mail teilen WhatsApp

Häufige Fragen

Wie funktioniert ein Hausnotruf?

Laut Verbraucherzentrale löst die Person per Knopfdruck an einem Sender am Handgelenk oder am Hals einen Alarm aus. Eine rund um die Uhr erreichbare Notrufzentrale meldet sich und organisiert die passende Hilfe – etwa Angehörige, Pflegedienst oder Rettungsdienst.

Übernimmt die Pflegekasse die Kosten?

Laut Verbraucherzentrale kann die Pflegekasse die Kosten der Basisleistung übernehmen, wenn ein Pflegegrad vorliegt, die Person die meiste Zeit allein ist, Notfälle aufgrund des Gesundheitszustands absehbar sind und sie im Notfall nicht selbst per Telefon Hilfe rufen kann. Zusatzleistungen werden in der Regel privat bezahlt. Die aktuellen Beträge nennt die Pflegekasse.

Funktioniert ein Hausnotruf auch unterwegs?

Die Verbraucherzentrale nennt mobile Systeme für unterwegs als mögliche Zusatzleistung. Welche Technik genutzt wird und wie die Ortung funktioniert, steht in den Angaben des Anbieters.

Offizielle Quellen

  1. Hausnotrufsysteme erklärt: Funktionen, Vorteile, Kosten – Verbraucherzentrale, Stand 29. Juli 2026. Abgerufen am 16. September 2026.
  2. Digitale Helfer fürs Wohnen im Alter: Wann die Kassen Kosten übernehmen – Verbraucherzentrale, Stand 26. Juli 2024. Abgerufen am 16. September 2026.
  3. Pflegehilfsmittel – Bundesministerium für Gesundheit, Stand 14. September 2026. Abgerufen am 16. September 2026.
  4. Pflegeberatung (Online-Ratgeber Pflege) – Bundesministerium für Gesundheit, Stand 14. September 2026. Abgerufen am 17. September 2026.

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