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Patientenverfügung: Was Angehörige wissen und organisieren sollten

Die Patientenverfügung schreiben die Eltern selbst. Angehörige können aber viel dafür tun, dass sie im Ernstfall gefunden, verstanden und beachtet wird.

Mutter und Sohn unterhalten sich vertraut auf dem Sofa.
Wünsche besprechen, bevor es darauf ankommt. Symbolbild, KI-generiert

Was Angehörige wissen sollten#

Frage Was offizielle Stellen sagen
Form schriftlich und unterschrieben, kein Notar nötig (Verbraucherzentrale)
Inhalt konkrete Situationen und konkrete Maßnahmen beschreiben; allgemeine Formulierungen reichen nicht (Verbraucherzentrale)
Hilfe beim Formulieren Textbausteine des BMJV
Überprüfung etwa alle drei Jahre empfohlen, nicht vorgeschrieben (Verbraucherzentrale)
Widerruf jederzeit, auch mündlich oder durch Gesten (Verbraucherzentrale)
Auffindbarkeit Hinweiskärtchen in der Brieftasche (Verbraucherzentrale), Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister (Bundesnotarkammer)
Aufgeschlagenes Notizbuch mit Stift und Tee am Fenster.
Gedanken vorab notieren. Symbolbild, KI-generiert

Warum konkrete Formulierungen wichtig sind#

Die Verbraucherzentrale betont, dass eine Patientenverfügung konkret sein sollte: Sie beschreibt, in welchen Situationen sie gelten soll und welche Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden. Allgemeine Sätze reichen dafür nicht aus.

Das BMJV stellt dafür Textbausteine bereit. Viele Menschen besprechen ihre Festlegungen zusätzlich mit ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt – das hilft, medizinische Begriffe und mögliche Situationen zu verstehen.

Wie Angehörige unterstützen können#

  1. Nachfragen, nicht drängen: „Habt ihr eine Patientenverfügung? Sollen wir wissen, wo sie liegt?“
  2. Informationen bereitstellen: Textbausteine des BMJV und die Online-Vorlage der Verbraucherzentrale zeigen.
  3. Ärztliches Gespräch ermöglichen: Termin bei der Hausarztpraxis vereinbaren, wenn die Eltern das wünschen.
  4. Aufbewahrung klären: Original an einem bekannten Ort, Kopie im Notfallordner.
  5. Auffindbarkeit verbessern: Hinweiskarte, Registrierung im Vorsorgeregister, Notfalldaten.
  6. Überprüfung vormerken: Termin für die nächste Durchsicht im Kalender eintragen.

Tipps für das Gespräch: Familiengespräch über Vorsorge.

Schlichte Mappe wird in eine Schreibtischschublade gelegt.
Wichtig ist, dass das Dokument auffindbar ist. Symbolbild, KI-generiert

Auffindbar machen#

  • Original: an einem festen Ort, den Vertrauenspersonen kennen.
  • Kopie: im Notfallordner und bei der bevollmächtigten Person.
  • Hinweiskarte: Die Verbraucherzentrale empfiehlt ein Kärtchen in der Brieftasche mit dem Aufbewahrungsort.
  • Zentrales Vorsorgeregister: Laut Bundesnotarkammer können Patientenverfügungen registriert werden; Betreuungsgerichte und behandelnde Ärztinnen und Ärzte können dort nachfragen.
  • Notfalldaten: Laut Bundesministerium für Gesundheit kann auf der elektronischen Gesundheitskarte ein Hinweis auf den Aufbewahrungsort persönlicher Erklärungen gespeichert werden.

Die Kontaktdaten der Bevollmächtigten gehören auch auf das Notfallblatt.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht#

Die Verbraucherzentrale rät, die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu kombinieren, damit eine Vertrauensperson den festgelegten Willen gegenüber Ärztinnen und Ärzten vertreten kann. Mehr: Der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

Organspende mitdenken#

Eine Erklärung zur Organspende kann auf dem Organspendeausweis oder seit 18. März 2024 im Organspende-Register dokumentiert werden. Es ist sinnvoll, dass die Angaben dort und in der Patientenverfügung zueinander passen – darüber entscheiden die Eltern selbst.

Patientenverfügung – Organisation für Angehörige

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Häufige Fragen

Muss eine Patientenverfügung notariell beglaubigt werden?

Laut Verbraucherzentrale ist kein Notar nötig. Die Patientenverfügung muss schriftlich verfasst und unterschrieben sein.

Wie oft sollte eine Patientenverfügung überprüft werden?

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, sie etwa alle drei Jahre zur Hand zu nehmen und zu prüfen, ob sie noch den eigenen Wünschen entspricht. Für die Gültigkeit ist das nicht vorgeschrieben.

Kann eine Patientenverfügung widerrufen werden?

Ja. Laut Verbraucherzentrale kann sie jederzeit widerrufen werden, auch mündlich oder durch Gesten.

Dürfen Angehörige die Patientenverfügung für die Eltern schreiben?

Nein. Eine Patientenverfügung ist eine persönliche Festlegung der betroffenen Person. Angehörige können beim Sammeln von Informationen, beim Vereinbaren eines ärztlichen Gesprächs und bei der Aufbewahrung helfen.

Offizielle Quellen

  1. Patientenverfügung – Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Abgerufen am 16. September 2026.
  2. Textbausteine zur Patientenverfügung – Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Abgerufen am 17. September 2026.
  3. Patientenverfügung: Entscheidungen für den Ernstfall treffen – Verbraucherzentrale, Stand 16. Januar 2025. Abgerufen am 16. September 2026.
  4. Zentrales Vorsorgeregister – Bundesnotarkammer. Abgerufen am 16. September 2026.
  5. Notfalldaten – Bundesministerium für Gesundheit, Stand 8. Januar 2026. Abgerufen am 16. September 2026.
  6. Organspende-Register: So funktioniert's – Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) – organspende-info.de. Abgerufen am 17. September 2026.
  7. Vorsorgevollmacht – Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Abgerufen am 16. September 2026.

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